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Bis 1 Jahr nach Kauf
Gewährleistung – Anspruch auf Reparatur, ggf. Austausch
Gewährleistung: Gesetzliche Pflicht des Händlers, mangelfreies Produkt zu liefern. Bei Mängeln Anspruch auf Reparatur bzw. Ersatz („Nacherfüllung“, § 439 BGB). Ist Nacherfüllung nicht möglich, vom Kauf zurücktreten (§ 440 BGB).
1 - 2 Jahre nach Kauf
Gewährleistung (s. o.). Aber: Kunden müssen nachweisen, dass Defekt schon beim Kauf vorlag
Über 2 Jahre nach Kauf
ggf. längere Garantie (des Herstellers) oder Servicevertrag (kostenpflichtig)
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, der Umfang und Laufzeit beliebig festlegen kann.
5 – 10 Jahre nach Kauf
Höchstgrenzen bei Serviceverträgen
Am Kauf selbst ändert sich nichts – dies ist ein klassischer Kaufvertrag.
Hinter den beiden Begriffen „Garantie-Verlängerung“ bzw. „Service-Vertrag“ steckt jeweils dasselbe Prinzip:
► Man zahlt einen bestimmten Betrag – einmalig oder monatlich.
► Damit sind dann alle eventuell notwendigen Reparaturen für eine bestimmte Zeit abgegolten.
► Bisweilen ist in den Verträgen auch ein Diebstahl-Schutz bzw. ein Verlust-Risiko enthalten. Das heißt: Geht z. B. das Handy verloren, springt der Service-Vertrag ein und ersetzt das verlorene oder auch gestohlene Gerät.
Meist aber gibt es viele Klauseln beim Geräte-Austausch, bei der Art der übernommenen Reparaturen, bei irreparablen Schäden oder bei Ersatz-Geräten (siehe unten).
Richtig ist, jeder hat beim Einkauf sog. Gewährleistungsrechte
– das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber hier muss genau unterschieden werden:
► Gewährleistungsrechte (s. u.) stehen jedem zu. Letztlich heißt das, ein Händler sichert zu, dass das gekaufte Produkt eine bestimmte Zeit den gewünschten Zweck auch erfüllt.
► Zusätzlich – und zwar freiwillig – bieten Hersteller dann noch eine darüber hinaus gehende Garantie.
Zunächst gilt unabhängig vom gekauften Produkt:
Das Gekaufte muss frei von Mängeln sein. Hat es doch Mängel, weil es nicht mehr so wie gewünscht funktioniert, hat man zwei Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen. Und jetzt wird es spannend:
► Innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf wird juristisch vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
► Danach muss man als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Das heißt: Taucht ein Mangel auf, muss man sich immer an den Händler wenden und kann das Abstellen des Mangels verlangen. Dies geschieht oft durch ein Ersatz-Gerät oder durch Reparatur. Das bedeutet letztlich: In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist man relativ sicher, benötigt also während dieser Zeit keine Garantie-Verlängerung.
Vielfach geschieht das, indem Hersteller bereits auf den Karton schreiben: „Fünf Jahre Garantie“
oder sogar „Lebenslange Garantie“, weil sie von der Qualität der Produkte überzeugt sind. Diese Art „Zusicherung“ ist juristisch nur ein Versprechen, hat aber noch nichts mit einem konkreten Vertrag über eine Garantie-Verlängerung zu tun. Denn erst mit einem fixierten Vertrag wird genauer definiert, welche Art Garantie eigentlich wofür gegeben wird.

Vorsicht – sehr oft schränken die Hersteller die Service-Verträge ein, z. B. indem nur noch der Zeitwert ersetzt wird oder bestimmte Ersatzteile ausgenommen wurden
In der Regel geschieht dies entweder durch den Händler selbst, z. B. den Elektromarkt, oder den Hersteller.
In beiden Fällen schließt man über den Kaufvertrag hinaus mit einer Dritt-Firma einen Versicherungsvertrag ab, den sog. Service-Vertrag, der vor den Folgekosten schützen soll. Ob das Ganze „Garantie-Verlängerung“ oder „Service-Vertrag“ genannt wird, ist unerheblich. Entscheidend ist, was als Leistungen definiert ist.
Das hängt vom gekauften Gegenstand ab – Service-Verträge für Auto oder Photovoltaik-Anlage sind natürlich teurer als für einen Geschirrspüler oder eine Brille.
Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, ob regelmäßige Inspektionen oder Reparaturen (inklusive der Ersatzteile) enthalten sind. Bei Massen-Artikeln wie Elektrogeräten, Computern oder Smartphones gibt es meist Pauschalpreise, die für alle Geräte gelten.
Das hängt von den Vertragsdetails bzw. von der Dauer ab, für die man Sicherheit haben möchte.
Apple zum Beispiel verlangt für sein Apple-Care-Paket inkl. Diebstahl und Verlust-Risiko einmalig 229 Euro oder aber 14,99 Euro pro Monat mit monatlicher Kündigung. Dies ist der entscheidende Punkt:
► Viele Garantie-Verlängerungen wirken auf den ersten Blick günstig – oft handelt es sich nur um wenige Euro je Monat.
► Dafür ist aber eine oft mehrjährige Mindestlaufzeit vorgesehen, sodass sich die Gesamtkosten für die Garantie-Verlängerung schnell auf ein Drittel des Kaufpreises erhöhen.
Das heißt: Monatliche Pauschalen sind o. k., wenn kurzfristig gekündigt werden kann; einmalige Pauschalen sind dann besser, wenn sie einen relativ langen Zeitraum nach den gesetzlichen Fristen abdecken.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Vorteile sind sehr klar:
► Ein fester, kalkulierbarer Preis.
► Es gibt gewisse Sicherheit, dass das Gerät eine gewisse Zeit benutzt werden kann bzw. dass es Ersatz gibt.
Aber es gibt auch Nachteile:
► Service-Verträge sind relativ teuer – die Übersicht unten zeigt, dass sich die Gesamtkosten oft um 20 bis 30 % erhöhen. Ein Beispiel: Ein Service-Vertrag für ein Auto kostet z. B. 40 Euro pro Monat für mindestens drei Jahre; pro Jahr also etwa 500 Euro – deutlich weniger als eine normale Inspektion, die man selbst zahlt.
► Oft ist man an bestimmte Werkstätten gebunden. Das heißt: Man muss das Gekaufte dorthin bringen und auch wieder abholen.
Nein, während der Gewährleistungsfrist (siehe vorige Seite) lohnt es definitiv nicht.
Denn während dieser Frist wird für Mängel gehaftet. Kommt es zum Defekt, haben Händler die gesetzliche Pflicht, ein einwandfreies Gerät zu besorgen. Aber man muss nach einem Jahr Gebrauch nach dem Kauf nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Hinzu kommt die freiwillige Garantie des Herstellers. Das heißt: Service-Verträge sind, wenn überhaupt, erst nach den gesetzlichen Gewährleistungsfristen überlegenswert.
Unabhängig von der Art des Geräts unbedingt auf diese Klauseln in den Vereinbarungen achten:
► Der Austausch von Ersatzteilen sollte sich nicht auf Verschleißteile beschränken.
► Anspruch auf ein Ersatzgerät sollte auch bestehen, wenn das Originalgerät nicht mehr reparabel ist, sowie bei Verlust und Diebstahl.
► Das Ersatzgerät sollte neuwertig sein und nicht bloß den Zeitwert des defekten Geräts erstatten.
► Ganz wichtig: Es sollte keine Karenzzeit geben. Der Vertrag sollte sofort nach Vertragsschluss gelten.
Monatlich zu zahlende Service-Verträge verteuern Produkte noch mehr
Handy | Waschmaschine | Geschirrspüler | |
|---|---|---|---|
Gerät | iPhone 17 Pro 5 G 256 GB | LG F4 WR 701 Y Serie 7 | AEG FSE 7470 AP |
Kaufpreis | 1.299 | 599,99 | 699,99 |
Anbieter | MediaMarkt | Saturn | AEG / Electrolux |
Produkt | Apple Care+ inkl. Diebstahl | Plus Garantie | AEG Garantie Smart Multi |
Kosten einmalig | 229 | 109,99 | |
Kosten monatlich | 14,99 | 3,49 Euro (mindestens 5 Jahre) | 8,99 Euro bzw. 15,99 Euro** |
Gesamtkosten inkl. Garantie-Verlängerung | 1.553 | 709,98 | 807,87 |
Gesamtkosten in % des Kaufpreises | 18% | 18% bzw. 35% | 15% bzw. 27%* |
* zweiter Wert bei monatlicher Zahlweise / ** wenn Gerät schon länger als 2 Jahre in Betrieb ist bzw. Vertrag erst nach Ende der Gewährleistung abgeschlossen wird. |