Die Kosten für ein Pflegeheim steigen rasant – aktuell müssen monatlich 3.000 Euro selbst getragen werden. Doch was tun, wenn das Ersparte aufgebraucht, aber noch eine Immobilie vorhanden ist? Dann könnte die Immobilie beliehen oder verkauft werden. Doch dafür reicht in der Regel die Vorsorge-Vollmacht nicht aus, die viele Eltern ihren Kindern gegeben haben.
Klare Rechtslage behindert Kinder
Die Rechtslage ist in solchen Fällen klar: Viele Kinder haben zwar eine Vorsorge-Vollmacht, die auch das Regeln finanzieller Dinge erlaubt. Aber: Der Verkauf einer Immobilie ist damit nicht möglich. Denn eine Immobilie darf nur vom Eigentümer verkauft werden.

