Knapp 3.000 Euro beträgt aktuell der Eigenanteil – so viel wie noch nie. Viele Bewohner von Pflegeheimen bringt dies in arge Bedrängnis. Denn die rechtliche Lage ist so: Wer in einem Pflegeheim lebt, muss die Kosten bzw. den Eigenanteil selbst tragen. Dafür muss eigenes Einkommen und (!) Vermögen praktisch vollständig aufgezehrt werden; das Sozialamt kann sich sogar eine Grundschuld auf eine Immobilie eintragen lassen.
Alles Vermögen ist einzusetzen
Sollte alles Vermögen eines Pflegebedürftigen aufgebraucht sein, greift bei Verheirateten zuerst die Unterhaltspflicht des Ehepartners. Das heißt, der Partner muss die fehlenden Kosten übernehmen, auch aus Erspartem. Können alleinstehende Pflegebedürftigen den Eigenanteils der Heimkosten nicht mehr tragen, wendet sich das Heim an das Sozialamt. Dieses übernimmt dann den Eigenanteil.

