Seit Juli 2024 gibt es einen besonderen Zuschlag für viele EM-Renten. Dies geschieht mit einem prozentualen Zuschlag. Davon profitieren alle, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Wer bereits davor eine EM-Rente bewilligt bekommen hat, geht leer aus. Genauso wie alle, die danach erstmals eine EM-Rente beantragt haben – sie profitieren von den neuen Zurechnungszeiten (Link) bei EM-Renten.
Wer erhält 7,5% mehr Rente?
Nochmals: Maßgeblich für den Zuschlag ist alleine, dass erstmals in der Zeit zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente begonnen hat. Davon profitieren auch alle, die inzwischen eine reguläre Altersrente erhalten, aber im entsprechenden Zeitraum eine EM-Rente beantragen mussten. Und auch viele Witwenrenten erhöhen sich dadurch, wenn z.B. der verstorbene Partner zwischen 2001 und 2018 eine EM-Rente beantragte. Der konkrete Zuschlag seit 1. Juli 2024:
