Seit 2019 wird beim Berechnen einer EM-Rente eine deutlich längere Zurechnungszeit berücksichtigt. Das heißt, es wird so getan, als wären länger Renten-Beiträge eingezahlt worden, was zu – rechnerisch – höheren Ansprüchen führt. Maßgeblich ist dabei nicht das Geburtsjahr, sondern nur noch das Datum des EM-Rentenantrags. Das heißt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält nun annähernd die Rente gezahlt, die auch zustande gekommen wäre, wenn man bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätte. Doch das Ganze hat viele Fallen.
Wer erhält wie viel mehr?
Konkret sieht das so aus: Wer 2025 eine EM-Rente beantragen muss, wird so gestellt, als habe man bis zum Alter von 66 Jahren und zwei Monaten Rentenbeiträge gezahlt. Wie die EM-Rente für andere Jahre berechnet wird, zeigt die Tabelle:
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Eintritt Erwerbsminderung Zurechnungszeit

