In diesen Tagen erhalten Millionen Arbeitnehmer die ‚Meldebescheinigung zur Sozialversicherung‘ – entweder gesondert per Post oder mit einer Gehaltsabrechnung. Die meisten beachten das Schreiben nicht. Genau das sollte man nicht tun, sondern alle Daten darin akribisch kontrollieren. Denn darin teilt der Arbeitgeber der Rentenversicherung alle wesentlichen Daten für das vergangene Jahr mit: Beschäftigungsdauer und Höhe des Gehalts. Beides ist wesentlich für die spätere Rente. Denn daraus leiten sich die Entgeltpunkte ab. Häufig aber stecken in der Jahresmeldung Fehler, weil Arbeitgeber die Höhe des Gehalts falsch berechnet haben, weil z.B. Zuschläge oder Sonderzahlungen fehlen, oder die Beschäftigungsdauer nicht korrekt ist. Sollte ein Fehler entdeckt werden, dann den Arbeitgeber (!) informieren und um eine korrigierte Jahresmeldung bitten.

