Darf ich eine Reha-Maßnahme ablehnen?
Generell gilt: Hat die gesetzliche Rentenversicherung (oder auch eine Krankenkasse) eine Reha-Maßnahme in einer Klinik bewilligt, besteht eine Mitwirkungspflicht, um möglichst schnell wieder gesund zu werden bzw. den Rentenbeginn hinauszuschieben. Eigenmächtig darf man deshalb einer Reha nicht fernbleiben. Sonst kann daraus auch die Ablehnung einer Rente erfolgen. Nicht antreten kann man eine Reha nur, wenn man reha-unfähig, also anderweitig erkrankt ist.
Eine Verschiebung erfragen
Wer eine Reha nicht zeitnah antreten möchte, sollte zuerst mit der Klinik sprechen und um einen neuen Termin bitten. Möglich ist auch, den Reha-Sachbearbeiter bei der deutschen Rentenversicherung anzurufen und um eine Verschiebung zu bitten.
