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Der skizzierte Notfall-Ordner kann als klassischer Heft-Ordner angelegt werden. Er umfasst die wichtigsten rechtlichen, finanziellen, aber auch persönlichen Dinge.
Der Ordner ist individuell; Einträge erfolgen handschriftlich, werden falls nötig ergänzt bzw. geändert.
Der Notfall-Ordner hilft Angehörigen, die Dinge gut zu organisieren, die erledigt werden müssen.
Gleichzeitig enthält der Notfall-Ordner alle Unterlagen, die es nur einmal gibt und die man lebenslang aufbewahren sollte, wie Geburtsurkunde, Familien-Stammbuch, Testament und Ähnliches.
Da dieser Notfall-Ordner (abgesehen vom Testament) keine rechtliche Bindung enthält, können Angehörige natürlich davon abweichen.
Wichtig ist, Angehörige informieren, wo der Ordner zu finden ist, sodass im Notfall nur dieser Ordner gegriffen werden muss.
Irgendwann ereilt jeden der Tod – zu Hause im Schlaf, bei einem Unfall, nach langer Krankheit.
Und immer stellt sich für die nächsten Angehörigen dann auch die Frage: Wer soll jetzt informiert werden? Und wer übernimmt dies? Deshalb dies zu Lebzeiten mit Angehörigen besprechen bzw. jemanden darum bitten.
Zum Informieren gehören Telefonate, aber auch, ob eine Todesanzeige erscheinen soll – wenn ja, wo und mit welchem Text. Auch dies sollte idealerweise notiert werden. Wer Todesanzeigen liest, stellt fest, dass es viele merkwürdige Formulierungen, aber auch ähnlich klingende Texte gibt. Es lohnt sich, sich beizeiten Gedanken zu machen (auch mit Partner oder Kindern), wie man verabschiedet werden möchte. Dazu gehören auch Fragen wie: Soll es Trauerkarten geben? Welches Foto für die Trauerfeier? Usw.
Zu diesem Kapitel des Notfall-Ordners gehört auch, eine Liste mit den Menschen zu erstellen, die eine besondere Benachrichtigung erhalten sollten, z. B. alte Schulfreunde oder Arbeitskollegen: Sollen diese eine Extra-Karte bekommen? Wer vorausschauend agiert, notiert gleich die Adresse. Und warum nicht gleich handbeschriebene Umschläge dem Notfall-Ordner beilegen – dann bekämen enge Freunde noch einen letzten handgeschriebenen Gruß.
Ein solches Vorgehen ist nicht nur für Hochbetagte sinnvoll, sondern für jeden. Denn ein Unfall oder Unglück kann auch das Leben von Jüngeren sofort von einem Moment zum anderen grundlegend verändern.
In diesem Kapitel werden alle Wünsche notiert, die die eigene Bestattung betreffen (auch darüber kann gar nicht früh genug nachgedacht werden):
elches Bestattungs-Institut soll die Orga übernehmen? Welcher Friedhof? Oder Friedwald? Wie soll die Bestattung gestaltet sein: einfach, damit sie möglichst wenig kostet? Aufwendiger? Kränze, Posaunen-Chor? Pop-Musik? Alle in Schwarz? Oder gerade nicht? Langer Marsch von der Trauerhalle bzw. Kirche zum Friedhof? Oder eine Urne? Ganz kleiner familiärer Rahmen? Welcher Stein mit welchem Text? Oder gar kein Stein? Und es hilft Angehörigen, wenn Fotos von Gräbern im Ordner zu finden sind, die einem gefallen. Natürlich gehört auch der Hinweis in dieses Kapitel, wie alles bezahlt werden soll (siehe auch nächste Seite).

Erben haben viele Pflichten. Umso wichtiger und einfacher ist es, wenn Verstorbene genau dargelegt haben, was wie erledigt werden soll
Das Gestalten der Trauerfeier gehört zu den schwersten Aufgaben für Angehörige. Jeder Hinweis hilft, den man selbst gibt.
Also: Soll es überhaupt eine Trauerfeier geben? Wenn ja, wo? Kirche? Friedhofskapelle? Aussegnungshalle? Im Freien? Soll jemand reden? Wenn ja, wer? Pastor (welcher)? Trauerredner (welcher)? Doch wer eine Rede halten soll, benötigt Material, Anekdoten usw.
Und es gehört auch für Pastoren bzw. Trauerredner zum Schwersten, in den ersten Stunden nach dem Tod mit Kindern oder dem Partner zu sprechen, um ein paar heitere Anekdoten aus dem Leben eines Verstorbenen zu erfahren. Doch Angehörigen fällt es gerade dann sehr schwer, über Verstorbene zu sprechen. Warum nicht in dieses Kapitel ein paar Unterlagen, Fotos oder Gedanken hinterlegen, die Trauerrednern helfen, eine Rede zu verfassen, die einen auch treffend beschreibt? Hilfreich ist außerdem ein selbst geschriebener Lebenslauf mit den Erlebnissen, die für einen selbst besonders wichtig und prägend waren.
Hier werden alle Zugänge zu Computern und Handys aufgelistet, aber auch zu allen Internet-Seiten, die wichtig waren, z. B. bei Versicherungen, Banken, Stadtwerken usw.
Am übersichtlichsten gelingt dies mit einer einfachen Liste (s. u.). Dazu die Institution, den jeweiligen Benutzernamen bei dieser Institution und das dazugehörende Passwort eintragen. Ganz wichtig: Legt man irgendwo einen wichtigen neuen Account an, z. B. weil man den Stromversorger wechselt oder eine Online-Bank nutzt, dann die Liste natürlich vervollständigen. Diese Liste könnte etwa so aussehen:
| Gerät bzw. Organisation | Benutzername | Passwort |
| iPad | ||
| iPhone | ||
| E-Mail-Account | ||
| Krankenkasse | ||
| Sparkasse | ||
| ... |
In diesem Kapitel des Notfall-Ordners werden persönliche Unterlagen abgeheftet, die im Ernstfall schnell greifbar sein sollten, die lebenslang aufbewahrt werden sollten und die es nur einmal gibt, also z. B. Familien-Stammbuch, Geburtsurkunde und der eigentliche Letzte Wille (falls es ein notarielles Testament gibt, dann eine Kopie).
Und im eigentlichen Testament sollten alle finanziellen und rechtlichen Dinge genau geklärt sein. Also nicht nur, wer erhält was bzw. wer soll etwas danach erhalten (Stichwort „Zuerst die Kinder, dann die Enkel“). Sondern auch, ob bestimmte Wertgegenstände bzw. Dinge, die einem wichtig waren, an jemand ganz bestimmten in oder außerhalb der Familie gehen sollen. Wer zum Beispiel etwas sammelte, sollte diesen ideell unermesslichen Schatz auch an jemand vermachen, der dies zu schätzen weiß.
Und beim Testament bedenken: Gerade Kinder „rechnen“ genau nach, ob es fair zugegangen ist bzw. ob nicht durch ein Testament die früher bereits gefühlte Ungleich-Behandlung nochmals bestätigt wird – es geht bei einem Testament meist nicht um den finanziellen Wert einer Erbschaft, sondern um die Gefühle, die dahinterstecken. Deshalb spielen solche „persönlichen“ Vermächtnisse oft eine viel größere Rolle bei einer Erbschaft als ein paar Euro mehr oder weniger.
Wichtig bei einem Notfall bzw. einem Nachlass sind natürlich die Vermögenswerte (z. B. das eigene Haus), über die im Testament verfügt werden sollte, aber auch das „Bargeld“, das sich auf den Konten befindet.
Wichtig ist, dass für diese Konten Vollmachten erteilt werden, z. B. für einen Erben (bzw. für Angehörige), damit darüber z. B. die Beerdigung und weiteres bezahlt werden kann, z. B. Notargebühren fürs Umschreiben einer Immobilie, Kosten beim Grundbuchamt usw. Bei den Konto-Vollmachten unbedingt die Formulare der Bank verwenden, damit diese anerkannt werden. Und mit dem oder den Bevollmächtigten sprechen, dass sie für den Fall des Todes Zugang zu den Konten haben und was daraus auch bezahlt werden soll.
Dieser Abschnitt ist bei den meisten sehr kurz. Denn hier geht es um Schulden und Verbindlichkeiten.
Also notieren, dass man niemand mehr etwas schuldet. Erben tun sich leichter, ein Erbe anzunehmen, wenn sie wissen, dass kein böses Ende auf sie zukommt. Und es gibt einem selbst ein gutes Gefühl, wenn man hier notieren kann, dass man keine Kredite mehr hat. Und wenn man Verbindlichkeiten hat, vermerken, wo der Kreditvertrag zu finden ist.
Hier aufführen, welche Policen bei welcher Versicherung bestehen und wo die Verträge zu finden sind.
Sinnvoll ist auch hier eine Tabelle (s. u.). Gerade in Notfällen (z. B. Unfall) ist für Angehörige wichtig, wer Ansprechpartner ist. Auch vermerken, wie die Zahlweise ist, weil Angehörige erkennen, ob fürs laufende Jahr schon bezahlt wurde bzw. wann gekündigt werden kann. Die Übersicht könnte so aussehen:
| Versicherung | Gesellschaft | Zahlweise |
| Hausrat | xx | Halbjährlich zum 1. xx |
| Haftpflicht | xx | Jährlich zum 1. Januar |
Auch dies hilft Angehörigen, wenn sie wissen, welche Vereins-Mitgliedschaften oder Abonnements es gibt.
Versehen werden sollte dies auch mit dem Hinweis: Wann ist der jeweilige Vertrag kündbar? Wann werden die jeweiligen Beiträge abgebucht? Diese Übersicht könnte so aussehen:
| Vertrag | Zahlweise |
| ABC-Tageszeitung | Monatlich |
| Fitness-Studio | Monatlich |
| Autoclub | Jährlich |
| Heimatverein | Jährlich |
► Zu einem Notfall, auch für Angehörige, wird auch ein Unfall oder ein Herzinfarkt bzw. Schlaganfall, nach dem man selbst nichts mehr entscheiden kann, z. B. weil man im Koma liegt.
Deshalb gehört in einen Notfall-Ordner (Abschnitt E) auch eine Vorsorgevollmacht, die festlegt, wer für einen entscheiden darf, wenn man es selbst nicht kann. Und eine Patientenverfügung, die bestimmt, welche medizinischen Behandlungen man wünscht – oder nicht. Wichtig ist, dass diese Vollmachten und Verfügungen regelmäßig aktualisiert werden, damit sie stets auch rechtlich aktuell sind.
► Eine von Juristen erstellte Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung
mit vielen Ausfüll-Hinweisen finden Sie auch auf unserer Internetseite: